Haftung und Recht

Schäden, die Sie in der Eigenschaft als Privatperson – also außerhalb Ihrer beruflichen Tätigkeit - anderen zufügen, können Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit übersteigen. Schadenersatzansprüche sind in der Höhe unbegrenzt und deshalb geeignet, Ihre Existenz zu zerstören.Hier ist eine Private Haftpflichtversicherung alternativlos.

Einige Risiken, denen Sie sich als Privatperson aussetzen, sind durch die Private Haftpflichtversicherung in vielen Verträgen nicht gedeckt.

Wenn Sie Eigentümer von nicht selbstbewohnten Häusern oder Wohnungen oder unbebauten Grundstücken sind, benötigen Sie möglicherweise eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.

Wenn Sie einen Heizöl- oder Gastank besitzen, brauchen Sie eine Gewässerschaden- Haftpflichtversicherung.


Wenn Sie Hunde oder Pferde besitzen, benötigen Sie neben der Privaten auch eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung.

Wenn Sie Jäger sind, müssen Sie eine Jagdhaftpflichtversicherung vorweisen.

Wenn Sie im öffentlichen Dienst – insbesondere im Beamtenverhältnis - beschäftigt sind, kann der Dienstherr für Schäden, welche Sie in Ausübung Ihres Berufes verursachen, Schadenersatz von Ihnen einfordern. Hierzu benötigen Sie eine Dienstherren- Haftpflichtversicherung (wird in der Regel als Zusatzbaustein in der Privaten Haftpflichtversicherung angeboten).

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