Betriebsunterbrechung

Nach einem unvorhergesehenen Schadenfall in Ihrer Praxis oder Ihrem Betrieb kann es sein, dass der normale Geschäftsbetrieb vorübergehend gar nicht oder nur eingeschränkt weitergeführt werden kann.

Eine zeitaufwändige Schadenbeseitigung, länger andauernde Renovierungsarbeiten, lange Lieferzeiten für zu ersetzende Maschinen oder eine ausstehende Baugenehmigung können die Ursache sein.

Während die Fixkosten (Löhne/Gehälter, Mieten, Leasingraten, Versicherungsbeiträge), unvermindert weiterlaufen, bleiben die Einnahmen aus dem laufenden Geschäftsbetrieb aus.
Ein Zustand, der Ihr Unternehmen in eine existenzbedrohende Lage bringen kann.

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung schützt Sie in dieser Situation.

Fortlaufende umsatzunabhängige Betriebskosten, Löhne und Gehälter, evtl. Miete für Ausweichräumlichkeiten und auch der nicht erwirtschaftete Gewinn werden ersetzt, wenn Ihr Betrieb in Folge eines versicherten Schadenereignisses vorübergehend still steht oder nur eingeschränkt arbeiten kann.

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